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Ansparkaution |
Zusätzlich zu den laufenden Leasingraten werden sogenannte Kautionszahlungen geleistet, die zur Ansparung des Restwertes dienen. Die Kaution ist, soferne sie nicht mit den laufenden Leasingentgelten verrechnet wurde, am Vertragsende dem Leasingnehmer zu erstatten. Dies erfolgt häufig durch Anrechnung auf den Restwert. Bis dahin sind diese Zahlungen beim Leasinggeber als Verbindlichkeit, beim Leasingnehmer als Forderung zu behandeln (erfolgsneutral). Die Höhe der Kaution unterliegt steuerlichen Beschränkungen. |
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