vivo Leasing-Lexikon

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Aktivposten

Seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 kann bei Finanzierungen von PKWs nicht mehr die gesamte Leasingrate steuerlich geltend gemacht werden. Um eine "Verkürzung" der Abschreibungsdauer über die Leasingrate zu verhindern, ist die Bildung eines sogenannten Aktivpostens erforderlich. Dadurch ist neben den Zinsen nur noch ein Betrag, der in der Höhe der AfA entspricht, als Betriebsausgabe absetzbar. Um dies zu erreichen, ist über die Differenz zwischen Tilgungsanteil und fiktiver AfA eine aktive Rechnungsabgrenzung (Aktivposten) vorzunehmen (§8 Abs 6 Z 1 EStG). Diese Einschränkung gilt nicht für Mobilien, LKWs sowie für steuerlich anerkannte Kleinautobusse, Pritschen- und Kastenwagen (Steuer-LKWs).
Bei Beendigung des Leasingvertrages ist der Aktivposten gewinnmindernd aufzulösen. Im Falle eines Ankaufes des Leasingobjektes wird der Aktivposten auf die restliche Nutzungsdauer des Fahrzeuges verteilt abgeschrieben.

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