vivo Leasing-Lexikon

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Abschreibungsdauer

Die Abschreibungsdauer (AfA-Dauer) richtet sich grundsätzlich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich keine verbindlichen AfA-Tabellen. Der Gesetzgeber hat aber für einige Objektgruppen die Mindestabschreibungsdauer zwingend vorgeschrieben.

Personenkraftwagen 8 Jahre
Gewerbliche Gebäude 33 Jahre

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